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Impressum

 

Kirchenwirt Absam

Dörferstraße 57
6067 Absam

eMail info@kirchenwirt-absam.at

Telefon +43 5223 21779

Unternehmensform GmbH

Firmenbuchnummer 602798v

Firmengericht Landesgericht Innsbruck

UID ATU79375579

Geschäftszweig Gastronomie

Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol

Betreiber Muhammed Öztürk

Aufsichtsbehörde BH Innsbruck Land

 

Legal Disclaimer

 

1. Inhalt des Onlineangebotes

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Allgemeine Geschäfts-bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe (im Folgenden „AGBG 2016“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gastwirt und dem Vertragspartner/Gast und gelten für alle in diesem Verhältnis getätigten Reservierungen und erbrachten Dienstleistungen.

1.2. Für Beherbergungsleistungen des Gastwirtes gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 („AGBH 2006“).

1.3. Die im Folgenden näher geregelten Leistungen des Gastwirtes werden ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten. Von diesen AGBG 2016 abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

1.4. Die AGBG 2016 schließen Sondervereinbarungen nicht aus und sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.

1.5. Mit Abschluss einer Reservierung – ganz gleich durch welche Mittel – bestätigt der Vertragspartner, dass er die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diesen zustimmt.

1.6. Der Gastwirt behält sich das Recht vor, jederzeit die AGBG 2016, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten zu aktualisieren und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

2. Begriffsdefinitionen

2.1. Bewirtung Zurverfügungstellung/Verabreichen von Speisen und Getränken im Bewirtungsbetrieb des Gastwirtes

2.2. Bewirtungsvertrag Ist der zwischen dem Gastwirt und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Schwerpunkt in der Bewirtung liegt und dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

2.3. Catering Zubereitung bzw Lieferung von Speisen und Getränken zu einem außerhalb des Bewirtungsbetriebes des Gastwirtes liegenden vom Vertragspartner bestimmten Leistungsort

2.4. FAGG Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz idgF

2.5. Fernabsatz(vertrag) im Sinne des § 3 FAGG

2.6. Bewirtungsbetrieb Räumlichkeiten außerhalb oder innerhalb eines Gebäudes, wo die Bewirtung der Gäste durch den Gastwirt stattfindet

2.7. Gastwirt natürliche oder juristische Person, die als Betreiber des Bewirtungsbetriebes Gäste gegen Entgelt bewirtet bzw Räume vermietet und damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt

2.8. Gast natürliche Person, die Bewirtung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die in Begleitung des Vertragspartners bewirtet werden

2.9. KSchG Konsumentenschutzgesetz 1979 idgF

2.10. Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG

2.11. Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG

2.12. Reservierung verbindliches Angebot des Vertragspartners auf Abschluss eines Bewirtungsvertrages

2.13. Vertragspartner natürliche oder juristische Person, die als Gast oder für einen Gast einen Bewirtungsvertrag abschließt

3. Vertragsabschluss/Vertragsinhalt

3.1. Der Bewirtungsvertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch die (mündliche oder schriftliche) Annahme der Reservierung – spätestens durch die Bewirtung – des Gastes durch den Gastwirt zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind der Gastwirt und der Vertragspartner an den Bewirtungsvertrag gebunden.

3.2. Mit Angabe der Konto- bzw Kreditkartendaten erklärt der Vertragspartner sein ausdrückliches Einverständnis mit der Abbuchung aller anfallender Gebühren – insbesondere Anzahlungen und gegebenenfalls Stornogebühren (gemäß Punkt 7) – ohne weitere Rücksprache mit dem Vertragspartner im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart.

3.3. Als Grundlage für das Entgelt gelten die in der jeweils zum Vertragsschlusszeitpunkt aktuellen Preisliste des Gastwirtes angeführten, sowie durch Sonderabsprachen individuell vereinbarten Preise.

3.4. Der Vertragspartner hat bei allen Reservierungen seinen vollständigen Namen (Firma), Anschrift, E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) und Telefonnummer, sowie die genaue Anzahl der zu bewirtenden Gäste sowie den Umfang der gewünschten Bewirtung bekanntzugeben. Mit Übermittlung der E-Mail-Adresse stimmt der Vertragspartner zudem zu, Informationsmaterial wie zB Newsletter, Angebote uä zu erhalten.

3.5. Diese Daten stellen einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar und sind Grundlage für die Rechnungslegung an den Vertragspartner. Eine Über- oder Unterschreitung der reservierten Personenanzahl ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Gastwirtes zulässig. Die vereinbarte Gästezahl wird der Verrechnung als Mindestzahl zugrunde gelegt. Bei vom Gastwirt zugestimmten Überschreiten der vereinbarten Anzahl an Personen erfolgt die Verrechnung gemäß der tatsächlichen Gästezahl. Bei Unterschreiten der vereinbarten Gästeanzahl gelten die angeführten Stornobedingungen gemäß Punkt 6.

3.6. Wird bezüglich der Konsumation keine andere Vereinbarung wie zB eine Pauschale getroffen, werden alle konsumierten Getränke und Speisen vom Gastwirt nach dem tatsächlichen Verbrauch und dem Bestellwert laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt und gilt ein Betrag in der Höhe von EUR 10/pro reserviertem Gast als Mindestkonsumation vereinbart, der auch bei Nichtinanspruchnahme der Bewirtungsleistungen zu zahlen ist.

4. Sonderregelungen Für Vertragsabschlüsse Mit Anzahlung

4.1. Der Gastwirt ist berechtigt, den Bewirtungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Gastwirt verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Reservierung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Bewirtungsvertrag mit erfolgreicher Abbuchung bzw Bezahlung der Anzahlung zustande. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der unter der Bedingung einer Anzahlung geschlossene Bewirtungsvertrag zweiseitig verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Reservierung von beiden Seiten kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden.

4.2. Mit Annahme des Angebots durch den Gastwirt wird die Anzahlung sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht eine spätere Fälligkeit vereinbart wird Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

4.3. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

5. Sonderregelungen Für Vertragsabschlüsse Im Fernabsatz

5.1. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Gastwirtes erfolgt.

5.2. Die Annahme durch den Gastwirt erfolgt bei Buchungen über Fernkommunikationsmittel ausschließlich durch eine Reservierungsbestätigung des Gastwirtes per Email/auf dem Postweg oder bei vereinbarter Anzahlung mit erfolgreicher Abbuchung durch den Gastwirt oder mit erfolgreicher Überweisung durch den Vertragspartner. Für die Anzahlung belastet der Gastwirt die Kreditkarte/das Konto des Vertragspartners mit dem in den Reservierungsbedingungen angeführten Betrag/Prozentsatz.

5.3. Bei Onlinebuchungen besteht eine Reservierungsmöglichkeit nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Reservierungsfenster vorhandenen Pflichtfelder sowie des ausdrücklichen Anerkenntnisses der AGBG 2016 mittels der im Reservierungsfenster vorgesehenen Applikation.

5.4. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Reservierungsvorgang bei Onlinereservierungen nach Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig reservieren“ nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.

5.5. Der Vertragspartner ist für die korrekte Eingabe/Bekanntgabe der Daten allein verantwortlich. War der Reservierungsvorgang nur durch Eingabe/Bekanntgabe fehlerhafter oder unvollständiger Daten nicht korrekt, kann die Buchung entweder mit Hilfe des Gastwirtes korrigiert oder eine andere Reservierungsbestätigung ausgestellt werden. In allen Reklamationsfällen muss vom Vertragspartner jedenfalls die Reservierungsbestätigung vorgelegt werden, da ansonsten die Bewirtung durch den Gastwirt abgelehnt werden kann. Die elektronische Reservierungsbestätigung des Gastwirtes dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Reservierung und ist daher vom Vertragspartner mitzuführen und im Falle von Reklamationen dem Personal des Gastwirtes vorzuweisen.

5.6. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der notwendigen Datenübertragungen über das Internet und über sonstige Datenleitungen bei der Reservierung ausnahmsweise zu Problemen kommen kann, ohne dass daraus irgendwelche Rechtsfolgen abgeleitet werden können.

6. Rücktritt Des Gastwirtes Vom Bewirtungsvertrag

6.1. Falls der Vertragspartner/die Gäste eine halbe Stunde nach dem vereinbarten Reservierungszeitpunkt nicht erscheinen, besteht keine Bewirtungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

6.2. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe Punkt 4) geleistet, so bleibt die Reservierung zwei Stunden nach dem vereinbarten Reservierungszeitpunkt reserviert.

6.3. Bis spätestens drei Monate vor der vereinbarten Bewirtung des Vertragspartners bzw der Gäste kann der Bewirtungsvertrag durch den Gastwirt aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

7. Rücktritt Durch Den Vertragspartner – Stornogebühr

7.1. Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.

7.2. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

7.3. Bis zu einer Unterschreitung der reservierten Gästezahl im nachfolgenden Ausmaß ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästeanzahl ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners möglich:

7.4. Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl um mehr als die unter Punkt 7.3 genannte Gästeanzahl ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästezahl durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung der unter Punkt 7.2 angeführten Stornogebühren möglich.

7.5. Die jeweiligen Stornogebühren sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), etwaigen Pauschalvereinbarungen bzw mangels vereinbarter Konsumationsleistung vom Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Gast zu berechnen.

7.6. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die unter 7.2 und 7.3 genannten Stornogebühren angerechnet.

7.7. Der Rücktritt des Vertragspartners entfaltet nur Wirksamkeit, wenn dieser schriftlich erklärt wird

8. Behinderungen Der Anreise

8.1. Kann der Vertragspartner bzw die Gäste am Tag der Anreise nicht im Bewirtungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

8.2. Kann der Vertragspartner bzw die Gäste am Tag der Anreise nicht im Bewirtungsbetrieb erscheinen, weil diese erkrankt sind, so ist der Vertragspartner verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen; der Gastwirt ist verpflichtet, die Gäste zu bewirten.

9. Rechte Des Vertragspartners

9.1. Durch den Abschluss eines Bewirtungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf die übliche Bewirtung und Bedienung, sowie den Gebrauch der Einrichtungen des Bewirtungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.

9.2. Sind Einrichtungen aus technischen Gründen nicht verfügbar bzw benutzbar, steht dem Vertragspartner kein Recht auf Entgeltminderung zu.

9.3. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

10. Pflichten Des Vertragspartners

10.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Bewirtung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

10.2. Der Gastwirt ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Gastwirt Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Gastwirt Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen usw.

10.3. Der Vertragspartner und seine Gäste haften dem Gastwirt gegenüber für jeden Schaden zur ungeteilten Hand, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Gastwirtes entgegennehmen, verursachen. Für Ansprüche Dritter hält der Vertragspartner/Gast den Gastwirt zur Gänze schad- und klaglos.

10.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ohne vorherige Genehmigung des Gastwirtes ist nicht gestattet.

10.5. Der Vertragspartner ist für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften – insbesondere von gewerberechtlichen, feuerpolizeilichen, urheberschutzrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen, sowie des OÖ Jugendschutzgesetzes idgF und des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetzes idgF – selbst verantwortlich und hat den diesbezüglichen Weisungen des Gastwirtes zu folgen. Der Vertragspartner ist – soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen – verpflichtet, behördliche Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen und alle behördlichen Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen.

10.6. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung des Gastwirtes angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich vom Vertragspartner zu entfernen. Erfolgt die Entfernung nicht unverzüglich, hat der Gastwirt die Möglichkeit dies auf Kosten des Vertragspartners durch Dritte durchführen zu lassen, bzw Raummiete für die Aufbewahrung zu verrechnen.

11. Rechte Des Gastwirtes

11.1. Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Gastwirt das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 471 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht steht dem Gastwirt weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Bewirtungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

11.2. Werden vom Gastwirt Sonderwünsche des Vertragspartners oder Gastes erfüllt, so ist der Gastwirt berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt bzw die Art der Berechnung ist jedoch vor Leistungserbringung durch den Gastwirt dem Gast/Vertragspartner offenzulegen. Der Gastwirt kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

11.3. Dem Gastwirt steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

12. Pflichten Des Gastwirtes

12.1. Der Gastwirt ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

12.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

13. Haftungsbeschränkungen

13.1. Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Gastwirtes – auch für eingebrachte Sachen – für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

13.2. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Gastwirtes sowie seiner Erfüllungsgehilfen – auch für eingebrachte Sachen – für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

13.3. Für abhandengekommene Sachen des Gastes/Vertragspartners wird nicht gehaftet.

13.4. Der Gastwirt bemüht sich, Störungen an vom Gastwirt direkt zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen umgehend zu beseitigen. Der Gastwirt haftet nicht für Ausfälle dieser Einrichtungen, sowie des Stromnetzes bzw sonstiger infrastruktureller Einrichtungen.

13.5. Die Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Gastwirt anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

14. Tierhaltung

14.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb gebracht werden.

14.2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.

14.3. Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Gastwirtes zu erbringen.

14.4. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Gastwirt gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Gastwirtes, die der Gastwirt gegenüber Dritten zu erbringen hat.

15. Gutscheine

15.1. Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert, wobei diese spätestens mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst oder umgetauscht werden müssen. Bei Verlust von Gutscheinen jeglicher Art wird vom Gastwirt kein Ersatz geleistet.

16. Abänderung Des Bewirtungsvertrages

16.1. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass die Art und das Ausmaß der Bewirtung abgeändert werden. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Abänderung des Bewirtungsvertrages rechtzeitig an, so kann der Gastwirt der Abänderung des Bewirtungsvertrages zustimmen. Den Gastwirt trifft dazu keine Verpflichtung.

16.2. Der Gastwirt kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine andere Bewirtung (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn ein bestimmter Raum (bestimmte Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits anwesende Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für die Ersatzbewirtung gehen auf Kosten des Gastwirtes.

17. Beendigung Des Bewirtungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

17.1. Erscheint der Vertragspartner bzw seine Gäste nicht, so ist der Gastwirt berechtigt, das vereinbarte Entgelt vorbehaltlich Punkt 17.3 zu verlangen.

17.2. Der Gastwirt ist berechtigt, den Bewirtungsvertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Bewirtungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
Bei Auflösung des Bewirtungsvertrages aus wichtigen Grund ist der Vertragspartner zur Bezahlung des Entgelts vorbehaltlich Punkt 17.3 verpflichtet.

17.3. Der Gastwirt wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Bewirtung erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Bewirtungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Bewirtung vollständig ausgelastet ist und auf Grund des Nichterscheinens des Vertragspartners weitere Gäste bewirtet werden können. Die Beweislast für die Ersparnis trägt der Vertragspartner.

17.4. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, Lieferboykott, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Gastwirt den Bewirtungsvertrag jederzeit auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Gastwirt von seiner Bewirtungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

18. Erkrankung, Unfall Oder Tod Des Gastes Während Der Bewirtung

18.1. Erkrankt/Verunfallt ein Gast während seines Aufenthaltes im Bewirtungsbetrieb, so wird der Gastwirt über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Gastwirt die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.

18.2. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Gastwirt auf Kosten des Gastes für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheits-/Unfallsfall benachrichtigt worden sind.

18.3. Der Gastwirt hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe;
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion;
c) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung, dem Unfall oder dem Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden;
d) Entgelt für vom Gast in Anspruch genommene Bewirtungsleistungen, zzgl allfälliger Kosten der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung oä;
e) allfällige sonstige Schäden, die dem Gastwirt entstehen.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand Und Rechtswahl

19.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Bewirtungsbetrieb gelegen ist.

19.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

19.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Gastwirtes, wobei der Gastwirt überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

19.4. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

19.5. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

20. Sonstiges

20.1. Alle Änderungen des Bewirtungsvertrages bedürfen auf Seiten des Vertragspartners der Schriftform.

20.2. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an den Vertragspartner, welcher die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.

20.3. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

20.4. Der Gastwirt ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Gastwirtes aufzurechnen; dies gilt für Konsumenten dann nicht, wenn der Gastwirt zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder vom Gastwirt anerkannt ist.

20.5. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

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1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne von Art 4 Z 7 DS-GVO ist der Betreiber dieser Webseite gemäß den Angaben im Impressum (in dieser Datenschutzerklärung auch als „Wir“, „Uns“ bezeichnet). Dort finden Sie auch alle notwendigen Kontaktdaten zur Geltendmachung Ihrer Rechte (Punkt 6.).

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3. Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in erster Linie zur Erfüllung eines Vertrages bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DS-GVO), da wir ohne diese Daten einen Vertrag mit Ihnen nicht vorbereiten, abschließen bzw erfüllen können. Weiters erfolgt die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen bzw berechtigten Interessen Dritter (Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO), insbesondere auch zu Zwecken der Betriebssicherheit der Webseite, des Forderungsmanagements, des Direktmarketings in analoger und digitaler Form, der Bestandskundenwerbung, der statistischen Auswertung sowie der Verbesserung unseres Dienstleistungsangebots und dessen Qualität (zum Widerrufsrecht siehe Punkt 6.).

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten lediglich in dem von der DS-GVO gedeckten Umfang verarbeiten. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt in der Regel nicht. Wenn – etwa zur Vertragserfüllung – eine Übermittlung an Dritte erforderlich sein sollte, wird diese Übermittlung im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO erfolgen. Wir bitten Sie, in diesem Fall auch die Datenschutzerklärungen dieser Dritten zu beachten, da diese allenfalls zur Anwendung gelangen können. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung für statistische und ähnliche Zwecke, hierzu werden jedoch keine personenbezogenen Daten, sondern ausschließlich anonymisierte Daten übermittelt, die eine Identifizierung einer natürlichen Person nicht erlauben und nicht einer spezifischen natürlichen Person zugeordnet werden können (siehe dazu auch Punkte 8, 9, 10).

4. Datensicherheit

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch organisatorische und technische Maßnahmen, wie etwa dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff und technische Datensicherheitsvorkehrungen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass ungeachtet dieser Bemühungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass Daten, welche durch Sie über das Internet bekannt gegeben werden, dennoch von anderen Personen eingesehen und potenziell genutzt werden könnten. Wir können deshalb keine Haftung oder Verantwortung für Fehler in der Datenübertragung oder den unautorisierten Zugriff durch Dritte (zB Hackerangriffe, Spyware, Malware etc) übernehmen.

5. Aufbewahrung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung vertraglicher bzw gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist (entsprechende Aufbewahrungspflichten können sich zB insbesondere aus steuerrechtlichen Vorschriften oder aus Vorschriften über die Produkthaftung ergeben). Ist diese Erforderlichkeit nicht mehr gegeben, werden die Daten gelöscht.

6. Auskunft, Löschung, Beschwerderecht

Vorbehaltlich des Bestehens allfälliger gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtungen haben Sie das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, den Verarbeitungszweck sowie gegebenenfalls den Empfänger dieser Daten zu erhalten. Weiters haben Sie das Recht, die Berichtigung, Übertragung, Einschränkung der Bearbeitung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig sind oder die Grundlage für die Datenverarbeitung wegfällt. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Basis von Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO („Wahrung berechtigter Interessen“) zu erklären.

Wir bitten Sie, sämtliche dieser Ansprüche an eine(n) der in unserem Impressum der Webseite bekannt gegebenen Kontaktmöglichkeit / Ansprechpartner zu richten.

Wir weisen darauf hin, dass ein allfälliger Widerspruch keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis sonstiger Erlaubnistatbestände nach Art 6 DS-GVO hat.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt oder Ihre Ansprüche nach dem Datenschutzrecht in sonstiger Weise verletzt worden sind, haben sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (gemäß Art 77 DS-GVO) einzubringen.

7. Verwendung von Cookies

Um die Website nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten und bestimmte Informationen zu sammeln, nutzen wir verschiedene Technologien, ua sogenannte Cookies. Cookies dienen dazu, die Internetnutzung und die Kommunikation zu vereinfachen.

Cookies sind kleine Textdateien, die unsere Website an Ihren Browser schickt und die auf Ihrem Computer abgelegt werden, um sie dort als eine anonyme Kennung zu speichern. Zweck dieser Cookies sind zB die bessere Steuerung der Verbindung während Ihres Besuchs auf unserer Webseite und eine effektivere Unterstützung, wenn Sie wieder auf unsere Website zurückkehren. Ohne diese befristete "Zwischenspeicherung" müssten bei einigen Anwendungen bereits getätigte Eingaben erneut erfolgen. Ein Cookie enthält nur die Daten, die ein Server ausgibt oder/und der Nutzer auf Anforderung eingibt (zB Aufbau: Angaben zu Domain, Pfad, Ablaufdatum, Cookiename und -wert). Cookies beinhalten also rein technische Informationen, keine personenbezogenen Daten. Cookies können auch nicht die Festplatte des Nutzers ausspähen, Schaden verursachen oder dergleichen.

Folgende Arten von Cookies können zum Einsatz gelangen:
- Session Cookies: Diese werden automatisch gelöscht, wenn der Internetbrowser geschlossen wird.
- Persistent Cookies: Diese bleiben für einen bestimmten Zeitraum auf Ihrem Computer gespeichert, die Dauer ist abhängig von dem hinterlegten Ablaufdatum.
- Third Party Cookies: Diese können insbesondere auch Cookies von diversen Social-Media-Plattformen (wie etwa Facebook, Twitter, You Tube, Instagram, Pinterest, Flickr etc) oder sonstigen Internetdiensleistern (wie etwa Google) beinhalten. Diese Cookies sammeln Informationen wie Verweildauer, Seitenaufrufe, Bewegung über Links etc. Sie werden etwa dazu genutzt, bestimmte Werbeinhalte einzublenden, die sich aus Suchverläufen, besuchten Webseiten und dergleichen ergeben. Diese Cookies können von uns nicht ausgelesen werden.

Falls Sie es wünschen, können Sie eine Speicherung von Cookies (bzw bestimmter Arten von Cookies) über Ihren Web Browser generell unterdrücken oder entscheiden, ob Sie per Hinweis eine Speicherung wünschen oder nicht. Die Nichtannahme von Cookies kann jedoch zur Folge haben, dass einige Seiten nicht mehr richtig angezeigt werden oder die Nutzbarkeit eingeschränkt ist.

8. Analysetools

Die Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Plattform durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf der Website/Plattform, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Webseite wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite/Plattform auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter diesem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Google bietet an, die Erfassung durch Google Analytics zu verhindern. Bitte besuchen Sie dazu die entsprechende Internetspräsenz von Google.

9. Facebook-Plugins

Diese Website verwendet Facebook Social Plugins, welches von der Facebook Inc. (1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA; „Facebook“) betrieben wird. Erkennbar sind die Einbindungen an dem Facebook-Logo bzw. an den Begriffen „Like“, „Gefällt mir“, „Teilen“ etc in den Farben Facebooks (Blau und Weiß). Die Plugins werden erst aktiviert, wenn Sie auf die entsprechenden Schaltflächen klicken. Sie haben die Möglichkeit, die Plugins einmalig oder dauerhaft zu aktivieren. Die Plugins stellen eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und den Facebook-Servern her. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Natur und den Umfang der Daten, welche das Plugin an die Server der Facebook übermittelt. Das Plugin informiert Facebook darüber, dass Sie als Nutzer diese Website besucht haben. Es besteht hierbei die Möglichkeit, dass Ihre IP-Adresse gespeichert wird. Sind Sie während des Besuchs auf dieser Website in Ihrem Facebook-Konto eingeloggt, werden die genannten Informationen mit diesem verknüpft. Nutzen Sie die Funktionen des Plugins – etwa indem Sie einen Beitrag teilen oder den „Gefällt Mir“ Button anklicken – werden die entsprechenden Informationen ebenfalls an Facebook übermittelt und gegebenenfalls mit Ihrem Facebook-Konto verknüpft. Sie können dies nur durch Ausloggen vor Nutzung des Plugins verhindern. Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Facebook, über Ihre diesbezüglichen Rechte und Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Facebook.

10. Weitere Web-Tools

Auf dieser Webseite können unter Umständen weitere Web-Tools von Google zum Einsatz gelangen (etwa „Google AdWords“, „Google AdSense“, „Google AdExchange“ oder „Google Double Klick for Publishers“) – darüber, ob und in welchem Umfang diese Tools konkret eingesetzt werden, geben wir gerne Auskunft und ersuchen Sie, uns bei Fragen über eine der im Impressum der Webseite angegebene Kontaktmöglichkeit zu kontaktieren. Wir verarbeiten beim Einsatz dieser Tools keine personenbezogenen Daten von Ihnen, allenfalls erfolgt eine Datenverarbeitung jedoch durch Google selbst – bitte setzen Sie sich daher mit den entsprechenden Datenschutzhinweisen von Google auseinander um weitere Details der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu erlangen.

11. Newsletter

Sie haben die Möglichkeit, über die Webseite unseren Newsletter zu abonnieren. Dies erfolgt selbstverständlich auf freiwilliger Basis und ist jederzeit stornierbar. Für die Aufnahme in unsere Newsletter-Datenbank benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind. Sobald Sie sich für diesen Newsletter angemeldet haben, erhalten Sie eine E-Mail-Nachricht mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung („Double-Opt-In“). Den Bezug des Newsletters können Sie jederzeit stornieren; bitte verwenden Sie für eine Abmeldung eine der im Impressum der Webseite angegebene Kontaktmöglichkeit oder klicken Sie auf den Link zur Abmeldung, welcher in jeder Ausgabe des Newsletters enthalten ist.

12. Änderungsvorbehalt

Wir müssen uns vorbehalten, die gegenständliche Datenschutzerklärung im Bedarfsfall anzupassen, etwa zur Abbildung von Rechtsentwicklungen im Bereich des Datenschutzes. Für die künftige Nutzung unserer Webseite gelten sodann die angepassten/geänderten Datenschutzbestimmungen. Wir empfehlen daher, diese von Zeit zu Zeit einzusehen.

Wir freuen uns auf

auf Ihren Besuch!

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